Richter - Welche Versicherungen benötigen Richter?

Für die meisten Juristen ist das Ziel, als Staatsanwalt oder Richter zu arbeiten.  Diese Tätigkeit als Richter geht allerdings mit einigen Besonderheiten einher, wodurch Sie einige Punkte beachten müssen. Hierzu gehören z.B.:

Krankenversicherung für Richter

Als Richter (oder Richter auf Probe) profitiert man von der Beihilfe durch den Dienstherren. 

Dadurch empfiehlt sich die Wahl einer Beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Hier müssen Sie nur den Teil der Krankenkosten versichern, der die Beihilfe übersteigt. 

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällt der volle Beitrag an, da der Dienstherr sich hier, anders als bei „normalen“ Arbeitgebern, nicht zu 50% an den Kosten beteiligt. 

Die GKV ist für Richter und Richter auf Probe also meist deutlich teurer als eine Private Krankenversicherung (PKV).

Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Restkostenversicherung Vollkostenversicherung
Beihilfevorteil kann genutzt werden Beihilfe kann (idR) nicht genutzt wrden
Familie muss zusätzlich versichert werden, profitiert aber auch von der Beihilfe Familie kann kostenlos mitversichert werden
Beitrag steht fest und ist nicht an das Einkommen gekoppelt Beitrag richtet sich nach dem Brutto Lohn
Wahlleistungen nach Wunsch möglich. Keine Wahlleistungen möglich.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit Keine Beitragsrückerstattung

Diensthaftpflichtversicherung für Richter

Auch Richter können Fehler machen, aus denen sich umfangreiche finanzielle Gefahren entwickeln können. Um gegen Schadenersatzansprüche geschützt zu sein, ist eine Diensthaftpflichtversicherung unumgänglich.

Hinweis: Man findet Informationen zur Diensthaftpflichtversicherung auch unter den Namen Amtshaftpflichtversicherung und/oder Berufshaftpflichtversicherung. Unterschiede gibt es hier, bis auf den Namen, aber keine. Alle meinen dasselbe Thema, werden aber z.B. je nach Wohnort oder Ausbildungsstätte teilweise anders bezeichnet.

Beispiel eines Haftpflichtschadens:

Ordnen Sie als Richter eine Betriebsstilllegung an und es stellt sich heraus, dass diese unzulässig war (warum auch immer), muss der Gewinnausfall von Ihnen erstattet werden.

Da der Schaden hier schnell in die Millionen gehen kann ist eine Amtshaftpflichtversicherung, die diesen Schaden erstattet, wohl eine der wichtigsten Versicherungen für den Richter.
Um die Lücken in der Amtshaftpflichtversicherung für Richter zu schließen, empfiehlt es sich diese mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Sachschäden und Personenschäden zu kombinieren. Hier gibt es für Richter meist deutliche Rabatte. 

Beispiele für Schäden

  • Nicht gerechtfertigte Haftbefehle
  • Veröffentlichung von fehlerhaften Pressemitteilungen
  • Pflichtwidriges Verhalten
  • etc..

Schäden, die aus diesen Tätigkeiten entstehen, sind nicht durch die Amtshaftpflichtversicherung des Dienstherren abgedeckt und müssen mit einer Diensthaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ein weiterer wichtiger Versicherungsbaustein für Richter ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Werden Sorgfaltspflichten verletzt und dabei direkte Vermögensschäden verursacht, sind diese in ihrer Höhe meist nicht abschätzbar und stellen ein kontinuierliches Risiko dar, da man als Verursacher von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auch mit seinem Privatvermögen haftet. 

Beispiele für Vermögensschäden:

 

  • Der Richter versäumt die vorgeschriebene Belehrung über Rechtsmittelfristen mit der Folge, dass Rechtsmittel auch nach Ablauf der Frist eingelegt werden können.
  • Ein Strafrichter gibt die erforderliche Urteilsbegründung verspätet ab. Das hat zur Folge, dass die Verteidigung noch Revision einlegen kann.
  • Ein Richter lehnt einen Antrag auf einstweilige Verfügung rechtswidrig ab, womit der Antragsteller die zu sichernde Forderung verliert.
  • Ein Richter eröffnet ein Insolvenzverfahren über ein Unternehmen verfrüht, bevor alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das Unternehmen kommt dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten und wird nachhaltig geschädigt.
  • etc.

Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter

Richter sind nicht wirklich Beamte. Da der Beruf des Richters äußerst verantwortungsvoll ist und sie „Im Namen des Volkes“ Recht sprechen, stehen sie in einem besonderen Richterverhältnis.
 
Das Richterverhältnis ist dem Beamtenverhältnis sehr ähnlich. 
Richter werden genau wie Beamte vom Staat besoldet, erhalten Beihilfe und im Ruhestand ein Ruhegehalt. Allerdings bei einer vorzeitigen Pensionierung erst, wenn das Richteramt mindestens fünf Jahre lang ausgeübt wurde.
Die Zeit als Richter auf Probe wird auf diese fünf Jahre angerechnet. Das vorherige Referendariat allerdings meist nicht. 
Wenn Junge Richter innerhalb dieser fünf Jahre also dienstunfähig werden, sind sie völlig unzureichend abgesichert, werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. 
Hierbei ist meist nicht einmal ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gegeben. 
 
Es ist für junge Richter also absolut notwendig, sich in dieser Zeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter abzusichern. 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei der Entlassung des Richters oder seiner Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit automatisch auch die Berufsunfähigkeit erklärt und die vereinbarte Rente zahlt.
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